Emder GRÜNE Ratsfraktion bringt Anträge zum Investitions- und PV-Programm ein

Haushaltsberatung 2022: Antrag zum Investitionsprogramm

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Antrag der Gruppe GRÜNE feat. Urmel:

Mit dem Wegfall des Baukindergeldes fällt der wichtigste Grund für die Einstellung des Programmes „Jung kauft Alt“ weg.

Mit der Wiederauflage des städtischen Programms unterstützen wir die Zielsetzungen des vom Rat beschlossenen Stadtentwicklungskonzeptes „Wohnen“.

Antrag von GRÜNE feat. Urmel vom 01.02.2022

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Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Kruithoff,
die Gruppe GRÜNE feat. Urmel stellt folgenden Antrag an den Rat:

Das Programm „Jung kauft Alt – Junge Familien kaufen alte Häuser“ wird ab dem Jahr 2022 weitergeführt.
Folgendes Budget wird im Investitionsprogramm für die jeweiligen Haushaltsjahre veranschlagt:
2022: 48.000
2023: 72.000
2024: 96.000
2025: 120.000

Begründung:
Der wesentliche Grund für die Einstellung des städtischen Investitionsförderprogramms „Jung kauft Alt“ war die Einführung des „Baukindergeldes“. Dieses Programm ist Ende März 2021 ausgelaufen und wird nicht weitergeführt, da es nicht Bestandteil des Regie rungsprogramms der Ampel-Koalition ist. Mit der Wiederauflage des städtischen Pro gramms unterstützen wir die Zielsetzungen des vom Rat beschlossenen Stadtentwick lungskonzeptes „Wohnen“.

In der Begründung für das 2014 aufgelegte Förderprogramm heißt es:
Vor dem Hintergrund des Stadtentwicklungskonzeptes „Wohnen“ soll der Kauf von Altimmobilien gefördert werden. Das Förderprogramm „Jung kauft Alt“ wirkt so den Folgen des demografischen Wandels, dem Wegzug junger Familien, dem Freiflächenverbrauch und dem Leerlaufen der Infrastruktur (z.B. Kindergärten, Grund- und Weiterführende Schulen, Straßen und Plätze) entgegen. Das Programm richtet sich dabei an junge Paare und Fami lien, die auf der Suche nach Wohneigentum sind. Diese Zielgruppe wird so gehalten, gleich zeitig können neue Familien gewonnen werden; zudem bietet das Programm die Möglichkeit, alte Wohnquartiere wieder „mit Leben zu füllen“.

Auf Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 09.10.2018 zur Nutzung des För derprogramms antwortete die Verwaltung am 30.01.2019, das Förderprogramm habe sich sehr gut entwickelt.
Von den 70 Antragstellern hätten bislang aufgrund der auf 10 pro Jahr begrenzten Förderungen nur 31 gefördert werden können. Die Nachfrage ist demnach zweifellos gegeben.
Mit den vorgeschlagenen Beträgen können 20 Förderungen pro Jahr für eine einmalige Förderung von Altbaugutachten und 20 laufende jährliche Förderungen für den Altbau kauf realisiert werden.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Andrea Marsal

 

Antrag: Photovoltaik-Offensive 2030 jetzt starten!

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Antrag der Gruppe GRÜNE feat. Urmel:

Die Verwaltung erstellt einen Ausbauplan für Solarstrom auf den kommunalen Liegen schaften einschließlich der Liegenschaften städtischer Eigenbetriebe und Gesellschaften mit dem Ziel, bis 2030 alle geeigneten Gebäude und Flächen mit Photovoltaik Anlagen auszustatten.

Antrag von GRÜNE feat. Urmel vom 01.02.2022

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Kruithoff,
die Gruppe GRÜNE feat. Urmel stellt folgenden Antrag an den Rat:

Antrag: 

Sharepic: GRÜNE Emden

Die Verwaltung erstellt einen Ausbauplan für Solarstrom auf den kommunalen Liegen schaften einschließlich der Liegenschaften städtischer Eigenbetriebe und Gesellschaf ten mit dem Ziel, bis 2030 alle geeigneten Gebäude und Flächen mit Photovoltaik Anlagen auszustatten. Der erzeugte Strom ist vorzugsweise zum Eigenverbrauch zu nut zen. Eine Doppelnutzung mit Dachbegrünung ist zu prüfen.

Die für eine Eignungsprüfung erforderlichen Gutachten werden beauftragt. Bei Sanie rungen kommunaler Liegenschaften werden wie bei Neubauten Photovoltaikanlagen  eingeplant. Die notwendigen Mittel sind über den Haushalt möglichst unter der Nutzung von Fördermitteln bereitzustellen.

Begründung: 

Die Grundlage für die Beschlussfassung ist der vom Rat beschlossene Masterplan 100 %-Klimaschutz. Darin heißt es zum Handlungsfeld energieoptimierte kommunale Gebäudeinfrastruktur: Sukzessive sollen alle geeigneten kommunalen Dachflächen mit  Solarthermie- und PV-Anlagen ausgestattet werden. (S. 13) Die Stadt verfügt bereits  über ein Solarkataster, das „Informationen zur Eignung von Dachflächen für Photovoltaik- und/oder Solarthermieanlagen“ liefert. (S. 25)

Der großflächige und zügige Ausbau von Solaranlagen ist notwendig, um die Ziele des  Masterplans 100 %-Klimaschutz zu erreichen. Vor dem Hintergrund der bereits erfolgten Anpassung der Klimaschutzziele bis 2045 auf nationaler Ebene sind auch die Ziele in  Emden zu schärfen und das Tempo bei der Reduzierung der kommunalen CO2- Emissionen zu steigern. Die Entwicklung Rahmenbedingungen der letzten Jahre hat die Solarstromerzeugung zudem wirtschaftlich attraktiv gemacht. Mit der Erstellung eines Ausbauplanes wird schließlich die Zielsetzung des Masterplans konkretisiert und der Zeitpunkt der Zielerreichung an die gestiegenen Anforderungen des Klimaschutzes an gepasst.

Der Antrag greift die Stellungnahme der Verwaltung zu einem in der vorigen Ratsperiode gestellten Antrag der Grünen-Fraktion auf. Darin heißt es: „Insgesamt wäre für die  weitere Auseinandersetzung eine objektübergreifende Eignungsprüfung der städtischen Liegenschaften zu veranlassen. Hierbei sollte neben der technischen und statischen  Eignung der Dachflächen auch der spezifische Verbrauchslastgang der betroffenen Objekte, als Basisdaten für eine Wirtschaftlichkeitsrechnung, Berücksichtigung finden.“

Dies Stellungnahme bezieht sich auf die Antwort auf eine Anfrage der Verwaltung bei  den Stadtwerken. Diese hatten wie folgt geantwortet: „Die Stadtwerke Emden empfehlen abschließend für die weitere Auseinandersetzung, analog dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, eine objektübergreifende Eignungsprüfung der städtischen Liegenschaften. Hierbei sollte neben der Eignung der Dachflächen auch der spezifische Verbrauchslastgang der betroffenen Objekte, als Basisdaten für eine Wirtschaftlichkeitsrechnung, Berücksichtigung finden. Umsetzen kann dies ein entsprechender Fachplaner/Gutachter. Im Ergebnis entsteht eine lnventarisierung und Priorisierung der verfügbaren Flächen, welche den Ausgangspunkt einer zielführenden Entwicklungsplanung bilden sollte.“

Mit freundlichen Grüßen
gez. Andrea Marsal