GRÜNE setzen „Kiesgärten“ auf die Tagesordnung

Kies- & Schottergärten sind keine Frage des Geschmacks, über den man vortrefflich streiten darf.

Die Versiegelung von Gärten mit Flies-, Kies- und Schotter ist ebenso wenig erlaubt, wie über eine rote Ampel zu fahren.
Nur offensichtlich ist das wenig bekannt.

 

Christina-Johanne Schröder
Christina-Johanne Schröder (GRÜNE), Abgeordnete des Kreistag Wesermarsch

Zitat„Für die Kreistagsfraktion Wesermarsch von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN stellt sich die Frage, wie Politik und Verwaltung Bürger*innen aufklären können. Daher beantragen wir den Top für den nächsten Bau- und Umweltausschuss.“

 

Die Niedersächsische Landesregierung hat inzwischen auf die „KleineAnfrage“ der GRÜNEN Landtagsabgeordneten Christian Meyer, Anja Piel, Miriam Staudte und Imke Byl geantwortet.

Die Landesregierung hat in der Beantwortung einer Kleinen Anfrage deutlich gemacht, dass Schottergärten sich negativ auf Bodengesundheit, Biodiversität, Temperatur in Siedlungen sowie Wassermanagement auswirken. Eindeutig verstoßen sie laut Landesregierung gegen §9 Abs. 2 der Niedersächsischen Bauordnung:

Gemäß § 9 Abs. 2 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) müssen nicht überbaute Flächen der Baugrundstücke Grünflächen sein. Die Freiflächen können mit Rasen oder Gras, Gehölzen, anderen Zier- oder Nutzpflanzen bedeckt sein. Plattenbelege, Pflasterungen und dergleichen sind allenfalls zu den Grünflächen zu zählen, wenn sie eine verhältnismäßig schmale Einfassung von Beeten usw. darstellen. Auf diesen Flächen muss Vegetation überwiegen, sodass Steinflächen aus Gründen der Gestaltung oder der leichteren Pflege nur in geringerem Maße zulässig wären.“

Landesregierung-zur-GRÜNEN-Anfrage-zu-Schottergaerten_18-03486-1

Wir als Kreistagsfraktion von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sehen eine wichtige Aufgabe darin Bürger*innen und Kommunen über diese Rechtslage aufzuklären, aber auch gleichermaßen pflegeleichte, wie insektenfreundliche Gestaltungsmöglichkeiten aufzuzeigen

Kreistag und Verwaltung müssen sich nun der kniffeligen Aufgabe stellen, einerseits geltendes Recht umzusetzen, andererseits verständlich zu erklären, warum Schottergärten eine negative Auswirkung für die Allgemeinheit haben.

Besonders wichtig ist es, dass der Landkreis auf seinen eigenen Flächen mit positiven Beispiel vorangeht. Umfassende Beschlüsse wurden dazu auf Antrag von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN im letzten Jahr gefällt. Nun gilt es noch das Informationsangebot für eine insektenfreundliche Gartengestaltung auf den Weg zu bringen. Deswegen haben wir auch den Tagesordnungspunkt „TOP „Informationsangebot für Bürger*innen der Wesermarsch: ein erholsamer Garten für Menschen, Vögel und Insekten“ für den kommenden Bau- und Umweltausschuss beantragt.“