Stellungnahme der lokalen Vertreter des Kreisverbandes Wittmund Bündnis90/Die Grünen zum Thema grundberührende Küstenfischerei


Problemstellung:
Wir beziehen uns hier auf die von der Europäischen Kommission veröffentlichten Pläne und
Mitteilungen (hier Programm genannt):
Aktionsplan zum Schutz und zur Wiederherstellung von Meeresökosystemen für eine
nachhaltige und widerstandsfähige Fischerei
Mitteilung zur Energiewende im Fischerei- und Aquakultursektor der EU
Mitteilung über die Gemeinsame Fischereipolitik heute und morgen
Bericht über die gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der
Aquakultur
Bezugnehmend auf die Zunahme der Biodiversität, Biomasse und sons&ger maßgeblicher
Indikatoren zur Beurteilung der bisherigen Maßnahmen zur Wiederherstellung von
Meeresökosystemen ist das Programm als großer Erfolg einzuschätzen. Leider wird immer
noch das totale Verbot der grundberührenden Fischerei innerhalb der „Natura 2000“-
Meeresschutzgebiete ohne Einschränkungen oder Differenzierungen in Bezug auf
Fangmengen, Zielfisch, Schiffsgrößen oder Antriebsleistungen ab 2024, spätestens ab 2030
gefordert. Gerade die Unterscheidung zwischen intensiver industrieller Fischerei und kleiner
extensiver Fischerei ist leider noch nicht in Erwägung gezogen worden. Obwohl diese Pläne
seit 2017 bekannt sind, ist es bisher nicht ausreichend gelungen für wirtschaftlich negativ
betroffene Gruppen Alterna&ven zu schaffen, bzw. die angebotenen Förderungen in Anspruch
zu nehmen.
Alternativen zur bestehenden Küstenfischerei zu finden ist allerdings auch

schwierig, da sich z.B. Nordseegarnelen nicht in Aquakulturen züchten lassen. Sollten die
hierin enthaltenen Forderungen in dieser Form bestehen bleiben und umgesetzt werden,
bedeutet dies für den Fortbestand und die Entwicklung der kleinen grundberührenden
Küstenfischerei, umgangssprachlich als „Krabbenfischerei“ bezeichnet, das wirtschaftliche
Aus! Genauso wie der Wert unserer einmaligen Natur an der Küste ist die Küstenfischerei ge-
wissermaßen ein wesentlicher Bestandteil der norddeutschen DNA. Sie kann nicht nur allein
an wirtschaftlichen Kennzahlen festgemacht werden, sondern ist von herausragender sozio-
ökonomischer Bedeutung. Bisher sind durch die Länder geförderte technische Maßnahmen
zur Verbesserung der nachhaltigen Fischerei, sowohl im Hinblick auf Reduzierung des Beifan-
ges als auch auf die Reduzierung des CO2-Ausstoßes der Fangeinheiten, sehr erfolgreich
durchgeführt worden. Warum sollte man diesen Weg nicht weiter gehen? Auch die die gro-
ßen Bemühungen der Erzeugergemeinschaften, die Bilanz des CO2-Ausstoßes der
Verarbeitungskette erheblich zu verbessern, indem die Erzeugnisse mittels innovativer Tech-
nik lokal zum Endprodukt verarbeitet werden, wird dadurch Rechnung getragen.
Bei der Einrichtung des im Wattenmeer gelegenen Nationalparks wurde das Versprechen des
Bestandsschutzes der traditionellen Fischerei in den deutschen Wattgebieten sowie angren-
zenden Meeresflächen abgegeben! Diesem Versprechen soll durch die hierunter aufgeführ-
ten Maßnahmen ebenfalls Rechnung getragen werden, sodass die verbliebene kleine Flotte
von Küstenfischern weiterhin nach umweltverträglichen Maßgaben ihrem Handwerk nachge-
hen kann!