Wesertunneldurchfahrt gerichtlich durchgesetzt

Die Demonstrant*innen gegen die A 20 atmen erleichtert auf: Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat entschieden, dass die Fahrraddemonstration am Samstag auf der geplanten Route durch den Wesertunnel fahren darf. Die Demonstration „Von der Elbe durch den Wesertunnel – gegen A 20 / A 26“, die im Rahmen der bundesweiten Aktionstage für eine sozial- und klimagerechte Mobilitätswende …

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