Bundesregierung hält an Zwangsouting durch Personenstand fest

Bürger*innen, die eine Eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sind und diese vor der Öffnung der Ehe für Paare gleichen Geschlechts haben aufheben lassen, werden fortan mit dem Personenstand „Lebenspartnerschaft aufgehoben“ geführt. Obwohl die Ehe die Rechtsnachfolge der Lebenspartnerschaft ist, kann dieser Eintrag auch auf Antrag nicht in „geschieden“ geändert werden. Somit entsteht – trotz Gleichstellung durch die …

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