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Auricher Grüne reichen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen „Brenntag im Herbst“ beim Verwaltungsgericht Oldenburg ein

Mit dem Ziel, den Nachholtermin des Abbrennens der sogenannten Osterfeuer am 24.10.2020 zu verhindern, hat die Grüne Kreistagsfraktion nunmehr durch ihren Fachanwalt den Erlass einer einstweiligen Anordnung gem. § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO beantragt. Sie verlangt, „die Durchführung von den im April 2020 nicht durchgeführten „Osterfeuern“ im Landkreis Aurich am 24.10.2020 und an …

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