Urteil des Bundesarbeitsgerichts – Gute Pflege mit fairen Bedingungen

Das Bundesarbeitsgericht hat am 24. Juni 2021 klargestellt, dass für Beschäftigte in der sogenannten 24-Stunden-Pflege der Mindestlohn gilt. Darüber hinaus muss die tatsächlich geleistete Arbeitszeit berücksichtigt werden und nicht eine im Arbeitsvertrag festgesetzte Stundenzahl. Dazu erklärt Filiz Polat, migrationspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen: „Für die Beschäftigten in der sogenannten 24-Stunden-Pflege – insbesondere …

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