Schröder: „Sportstätten sanieren und Kommunen fit im Kampf gegen Hitze machen“

Bund stellt 551 Millionen Euro zur Verfügung

Sporthallen und Schwimmbäder erhalten im Rahmen des Förderprogramms Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK) 476 Millionen Euro, um Sanierungen durchzuführen. Darüber hinaus können Kommunen zur Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel weitere 75 Millionen Euro beantragen.

großes Hallenbad mit Tribüne
Foto: ksaha@pixabay

Dazu die Bundestagsabgeordnete Christina-Johanne Schröder: „Schwimmbäder oder Sporthallen sind wichtige Orte der Begegnung. Wir müssen alles dafür tun, sie zu sanieren und nicht zu schließen. Deswegen habe ich mich für dieses Programm stark gemacht. Trotz angespannter Haushaltslage stellen wir 467 Millionen Euro zur Verfügung“.

Bis zum 30. September 2022 haben Städte und Gemeinden Zeit, geeignete Projekte beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einzureichen. Die Auswahl der Förderprojekte erfolge noch in diesem Jahr durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages. Umzusetzen seien die Förderprojekte bis 2027.

„Kriterien sind die energetische Einsparung, Anpassungen an den Klimawandel und natürlich die Funktion für den gesellschaftlichen Zusammenhalt“, teilt die Sprecherin für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen der grünen Bundestagsfraktion mit. Die GRÜNE Abgeordnete für die Kreise Oldenburg-Land, Cloppenburg, Vechta, Osterholz, Delmenhorst und Wesermarsch betont außerdem: „Während der Pandemie konnten Sporthallen und Schwimmbäder nur eingeschränkt genutzt werden. So haben viele Menschen nicht schwimmen gelernt. Insbesondere im Sommer merken wir aber, wie lebensgefährlich das ist. Auch die Bewegung hat vielen gefehlt. Darum brauchen wir funktionstüchtige Sporthallen und Schwimmbäder, in denen sich bewegt und gelernt werden kann.“

Hochwasser
Foto: Sandhaase@pixabay

Bis zum 15. Oktober können Kommunen zudem Projektskizzen einreichen, um die Klimaresilienz der Gemeinden und Städte zu erhöhen. Laut Schröder müssten die Projekte ein Investitionsvolumen von mehr als einer Millionen Euro haben würden bis zum 90 % aus dem Klima- und Transformationsfonds gefördert werden. „Menschen vor Hitze, Trockenheit und Starkregen zu schützen, werden immer wichtigere Aufgaben in der Stadtplanung. Das Förderprogramm ermöglicht es auch Kommunen mit angespannter Haushaltslage Investition zu tätigen“.

Gefördert werden können folgende Projekte:

* die Vernetzung bestehender Grün- und Freiräume (Regenwasserrückhalt, Kalt- und Frischluftversorgung, Biotopverbund, Wegeverbindungen,
* großräumige (kulturhistorisch) bedeutsame Parkanlagen,
* die gezielte Ergänzung mit wohnortnahen Freiräumen in klimatisch defizitären Stadträumen (Klimaoasen)
* großräumige Projekte, die graue Infrastruktur in grünblaue umwandeln (Verkehrsräume, Stadtplätze, Brachflächen, Quartiere),
* die Umsetzung von Schwammstadtkonzepten zur Erhöhung des Regenwasserrückhalts, der Verdunstungsleistung, der Grundwasserneubildung und der Wasserverfügbarkeit auch unter Nutzung von Grauwasser

Mehr Informationen finden Sie unter:

BBSR – Aufrufe – Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel
– Energie- und Klimafonds (dbtg.de)

https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/aufrufe/aktuelle-meldungen/anpassung-urbaner-raeume-an-klimawandel.html

https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/aufrufe/aktuelle-meldungen/sanierung-kommunaler-einrichtungen-sjk.html