Janssen-Kucz: Altlasten müssen angepackt und abgebaut werden

An 44 Orten im Ostfriesland und dem Emsland wurden belastete Schlämme aus den Bohrungen nach Öl- und Erdgas in Gruben entsorgt. Die Landkreise konnten bis vor kurzem einen Förderantrag stellen, um diese Bohrschlammgruben untersuchen und – falls nötig – sanieren zu lassen.

Für die Grünen Abgeordnete Meta Janssen-Kucz ist nicht nachvollziehbar, dass nur 16 Anträge gestellt wurden – und kein einziger aus Emden und den Landkreisen Leer und Wittmund.  „Das betrifft allein zehn Bohrschlammgruben, von denen man aktuell nicht weiß, ob sie eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen. Das ist ein großes Versäumnis“, stellt Meta Janssen-Kucz, Grünen-Landtagsabgeordnete (Borkum/Leer) fest.

Meta Janssen-Kucz
Meta Janssen-Kucz, MdL

Auch bei den Verdachtsstandorten, die als aktuell ungefährlich klassifiziert werden, ist die Nachsorge wichtig: „Das Untersuchungsprogramm schaut sich nur an, ob bei der jetzigen Nutzungsform Gefährdungspotentiale bestehen, mögliche Nutzungsänderungen sind davon nicht abgedeckt. Die Bohrschlämme liegen teils nur unter einer dünnen Erdschicht. Bei Erd- oder Bauarbeiten, Beweidung oder Baumbewuchs kann es Jahre später zu einer möglichen Freisetzung der Schadstoffe kommen. Deshalb dürfen Nutzungsänderungen nur nach behördlicher Genehmigung und spezifischer Risikoabschätzung erfolgen. Dies muss für alle Standorte gelten, an denen Schadstoffe im Boden verbleiben“, fordert die Grünen-Politikerin.

Land und Ölindustrie hatten sich auf einen Fonds geeinigt, in den die Unternehmen sechs Millionen Euro eingezahlt hatten. Dieser Fördertopf wurde seitens der Landkreise zumeist nicht ausgeschöpft. Das nicht abgerufene Geld fließt zurück an die Erdöl-Förderindustrie, obwohl sie für die Altlasten verantwortlich ist. „Solange nicht niedersachsenweit alle Verdachtsflächen untersucht und saniert sind, muss der Fonds weiter zur Verfügung stehen und betroffene Kommunen müssen aufgefordert werden, die Untersuchung und gegebenenfalls notwendige Sanierung voranzutreiben“, so Janssen Kucz.

Meta Janssen-Kucz verweist hierbei auch auf den damaligen Vergleichsvertrag zwischen dem Umweltministerium und der Förderindustrie: „Dieser sieht explizit vor, dass nachverhandelt wird, wenn das Geld nicht ausreichen sollte. Doch wie die Landesregierung in einer Ausschusssitzung erklärte, sieht sie dafür keine Notwendigkeit. Und das, obwohl bei 473 Bohrschlamm-Verdachtsstandorten niedersachsenweit nach Ende des Untersuchungsprogramms rund 170 nicht überprüft wurden, ob von ihnen eine Gefährdung von Mensch und Umwelt ausgeht. Diese Altlasten müssen offensiv angepackt und abgebaut werden.“