Janssen-Kucz: Der Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt hat keine Priorität in der rot-schwarzen Landesregierung

Zur von Sozialministerin Behrens geplante Begrenzung der Aufenthaltsdauer in Frauenhäusern auf drei Monate erklärt Meta Janssen-Kucz, grüne Landtagsabgeordnete (Borkum/Leer):

Meta Janssen-Kucz
Meta Janssen-Kucz, MdL

„Die Aufenthaltsdauer in Frauenhäuser zu beschränken ist ein schwerer Fehler. Das Nachsehen haben die Frauen, die Gewalt erlebt haben. Immer wieder müssen Frauen in akuten Bedrohungssituationen abgewiesen werden, weil es nicht genügend Plätze in Frauenhäusern gibt. Sie geben mit der Flucht in ein Frauenhaus häufig alles auf und sollen dann gerade einmal drei Monate Zeit haben, ein neues Leben für sich und ihre Kinder aufzubauen. Angesichts der angespannten Wohnungsmärkte ist das kaum realistisch.

Auch um Sorgerecht, Unterhalt, Sozialleistungsansprüche, Kinderbetreuung und viele andere Dinge zu klären, sind drei Monate ein viel zu kurzer Zeitraum. Damit schickt die Landesregierung die Frauen sehenden Auges in die Obdachlosigkeit oder zurück zu ihren gewalttätigen Partnern. Dabei ist das Land verpflichtet, etwa 800 Plätze in Frauenhäusern vorzuhalten. Das sieht die sogenannte Istanbul-Konvention vor, das Übereinkommen des Europarates zu Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Aktuell gibt es mit 394 Plätzen in Niedersachsen gerade einmal die Hälfte. Die jüngsten Pläne sind ein untauglicher Versuch der Sozialministerin, der Verpflichtung zur Schaffung weiterer Schutzplätze nachzukommen – ohne dabei mehr Geld in die Hand nehmen zu müssen.

Seit Inkrafttreten der Istanbul Konvention im Februar 2018 hat die Landesregierung nichts unternommen, um diesen unhaltbaren Zustand zu ändern. Dass sie nun mit einer Begrenzung der Aufenthaltsdauer versucht, Kapazitäten zu schaffen, zeigt, dass der Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt keine Priorität in der Landesregierung hat. Die einhellige Kritik der Träger der Frauenhäuser spricht eine eindeutige Sprache. Wir Grüne im Landtag fordern seit 2018 ein Aktionsprogramm zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, das neben Schutzplätzen etwa auch barrierefreie Zugänge und ausreichend Beratungsangebote beinhalten sollte.“