Christian Meyer: Unabhängige Berichterstattung bleibt unverzichtbar

In einem Urteil bestätigte das Bundesverfassungsgericht heute die ursprünglich geplante Erhöhung der Rundfunkbeiträge, die Sachsen-Anhalt als einziges Landesparlament bislang nicht ratifiziert hatte. Christian Meyer, Fraktionsvize und Sprecher für Medienpolitik:

„Die Rundfunkfreiheit – und ein dafür erhobener Rundfunkbeitrag – ist ein unverzichtbares Gut und darf nicht politische Spielweise sein. Gut, dass der Versuch von Rechtsaußen, eine missliebige politische Berichterstattung durch Verweigerung einer angemessenen Finanzierung einzuschränken, an unserer Verfassung gescheitert ist.

Gerade in Zeiten von Fake-News und Desinformation sind gute Recherche und meinungsplurale Medien essenziell. Ich bin froh, dass wir in Niedersachsen einen breiten Konsens unter den demokratischen Kräften für den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk und gegen jegliche Eingriffe in seine Berichterstattung haben.

Das ist insbesondere erfreulich für die politische Recherche sowie regionale Berichterstattung, die bereits unter den notgedrungenen Kürzungen zu leiden hatte. Auch für die Bürgermedien und den nichtkommerziellen Lokalfunk in Niedersachsen ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eine gute Nachricht, da ein Teil der Rundfunkgebühren in Niedersachsen auch für öffentliche Bürgermedien verwendet wird. Wir fordern die Landesregierung daher auf, die Medienvielfalt zu stärken, die Landesmedienanstalt für die neuen Aufgaben nach dem Medienstaatsvertrag besser auszustatten, damit auch für die Landeshauptstadt Hannover wieder ein unabhängiger Bürgerrundfunk finanziert und zugelassen werden kann.“