Energiewende selber machen – Grüne wollen Förderfonds für Bürger*innen-Energie

Darum geht’s

Die jüngsten Korrekturen des Bundeswirtschaftsministers zum deutlich höheren Strombedarf bis 2030 zeigen deutlich, wie dringend der Ausbau Erneuerbarer Energien ist. Unter den großen Koalitionen von CDU und SPD im Bund und auch in Niedersachsen wird aktuell jedoch insbesondere die Beteiligung von Bürger*innen an dezentralen Energieprojekten massiv ausgebremst. Dies wollen die Grünen im Landtag mit einer Initiative auf Landesebene ändern.

Die Grünen fordern mehr Mitgestaltungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger bei der Umsetzung der Energiewende. Ein Landesfonds für Bürger*innen-Energie soll finanzielle Risiken für kleine Akteure wie Energiegenossenschaften oder Mieter*innen-Gemeinschaften mindern und so die dezentrale Energiewende in Schwung bringen. Die Grünen haben am Montag (19. Juli) einen entsprechenden Landtagsantrag vorgestellt. Als Gast vertreten war das Bündnis Bürgerenergie e.V..

Das sagen die Grünen

Imke Byl, umweltpolitische Sprecherin der GRÜNEN im Nds Landtag | Foto: Brauers

Imke Byl, energie- und klimapolitische Sprecherin:

„Mit dem 10-Millionen-Fonds wollen wir die regionale Energiewende mit Beteiligung der Bürger*innen in Niedersachsen stärken. So können finanzielle Risiken für kleine und regionale Energiewende-Akteur*innen abgepuffert werden. Gefördert werden sollen neben der erneuerbaren Stromproduktion ausdrücklich auch Gemeinschaftsprojekte für eine klimafreundliche Wärmeversorgung.

Bürger*innen-Energie leistet einen unverzichtbaren Beitrag für die Demokratisierung des Energiemarktes und lässt Bürger*innen direkt teilhaben. Projekte in Bürger*innenhand gestalten die Energiewende vor Ort und bringen Gewinne zurück in die Region. Die Landesregierung schaut bislang untätig zu, wie die Bürger*innen-Energie zurückgedrängt wird.

SPD und CDU legen der Teilhabe von Bürger*innen an der Energieproduktion jedoch dicke Steine in den Weg. Unnötige bürokratische Hürden für die Eigenstromversorgung und Mieter*innenprojekte müssen schnellstmöglich abgebaut werden. Das ist eine zentrale Aufgabe für die nächste Bundesregierung.“

Das sagt das Bündnis Bürgerenergie

Malte Zieher, Vorstandsmitglied:

sumanley@pixabay

Die Bürgerenergie ermöglicht einen dynamischen Ausbau der Erneuerbaren. Nur wenn alle unbürokratisch mitmachen können, werden wir die Energiewende schnell genug schaffen, um die Klimaziele noch einzuhalten. Eine dezentrale Energiewende ist zudem billiger und gerechter als eine zentralistische Energiewirtschaft mit nur wenigen großen Unternehmen. Die lokalen Investitionen aller Bürgerinnen und Bürger brauchen unsere Wirtschaft und Gesellschaft dringend.

Künftig muss es möglich sein, regional erzeugte Erneuerbare Energie auch regional zu nutzen – und zwar ohne finanzielle Nachteile und bürokratische Hürden. Echtes Energy Sharing, also die gemeinsame Nutzung von Strom innerhalb von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften, wäre für das deutsche Energiesystem ein erheblicher Innovationsschub.“

Hintergrund

Eine aktuelle Studie der Agentur für Erneuerbare Energien zeigt: 40 Prozent der Wind-, Solar- und Bioenergieanlagen sind in der Hand von Privatpersonen und Landwirt*innen. Aber: Der Anteil der Bürger*innen-Energie ist rückläufig. 2011 lag der Marktanteil noch bei über 50 Prozent. Auch ein Gutachten des Umweltbundesamts belegt: Die Ausschreibungspflicht für die Onshore-Windenergie hat seit 2018 dazu geführt, dass regionale Akteure mit Bürger*innen-Beteiligung zurückgedrängt werden.

Die europäische Erneuerbare-Energien-Richtlinie von 2018 wurde als Meilenstein für die Bürgerenergie gefeiert. Die Bundesregierung hat die Umsetzungsfrist der Richtlinie am 30. Juni 2021 jedoch verstreichen lassen. Die Richtlinie beschreibt eine Energieunion, „in deren Mittelpunkt die Bürgerinnen und Bürger stehen, die Verantwortung für die Energiewende übernehmen, neue Technologien zur Senkung ihrer Energiekosten nutzen und aktiv am Markt teilnehmen“. Für Bürger*innen ist die Möglichkeit vorgesehen, regional erzeugte Erneuerbare Energie auch regional zu nutzen.

Das EEG 2021 erlaubt die Eigenversorgung jedoch weiterhin nur für einzelne Eigenheimbesitzer*innen, nicht aber für Eigentümer*innen- oder Mieter*innen-Gemeinschaften. Zudem können Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften den gemeinsam erzeugten Strom nicht gemeinsam nutzen.