Wesertunneldurchfahrt gerichtlich durchgesetzt

Die Demonstrant*innen gegen die A 20 atmen erleichtert auf: Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat entschieden, dass die Fahrraddemonstration am Samstag auf der geplanten Route durch den Wesertunnel fahren darf.

Die Demonstration „Von der Elbe durch den Wesertunnel – gegen A 20 / A 26“, die im Rahmen der bundesweiten Aktionstage für eine sozial- und klimagerechte Mobilitätswende stattfindet, startet am Samstag in Hipstedt mitten im Elbe-Weser-Dreieck und führt an Wollingst, Lunestedt und Loxstedt vorbei zum Wesertunnel. Von Kleinensiel geht es dann nach Nordenham zur Abschlusskundgebung. Die Tunneldurchfahrt, die ein Höhepunkt der zweitägigen Fahrraddemonstration sein soll, wurde im Versammlungsbescheid untersagt. Nun hat am Donnerstag das Verwaltungsgericht Oldenburg entschieden, dass das nicht zulässig war.

„Der Versammlungsfreiheit des Antragstellers kommt insbesondere im Hinblick auf die Durchfahrt durch den Wesertunnel ein hohes Gewicht zu“ … als neben dem A 27-Abschnitt „… einzige bereits existierende Teilstück der geplanten A 20 in Niedersachsen.“ Damit sei ein konkreter Bezug zum Thema der Demonstration gegeben.

Zu den vom Landkreis Wesermarsch angeführten Bedenken, dass durch die Radfahrenden ein Rückstau bis auf die Autobahn entstehen könnte und auch bei den Abzweigungen zur B 212 hin und dann Richtung Kleinensiel Unfallgefahren beständen, führte das Gericht an, dass die Gefahren durch „geeignete polizeiliche Maßnahmen … auf ein zumutbares Maß reduziert werden könnte.“ In dem Urteil setzten sich die Anmelder der Demonstration auch bezüglich anderer Punkte wie dem Anbringen von Transparenten an den Brücken und einem von der Versammlungsbehörde gewünschten Abstand der Demonstrationsteilnehmer zu Passanten von 3 Metern durch. Als Wermutstropfen bleibt lediglich, dass westlich von Bremervörde ein kurzes Stück auf dem Radweg gefahren werden soll. Bei dem Urteil stützt sich das Gericht auf das Urteil des gleichen Gerichts von 2016, als schon einmal eine Fahrraddemonstration gegen die A 20 durch den Wesertunnel fahren durfte.
Die Organisator*innen sind erleichtert. „Es war keine einfache Sache, wenn so kurz vor der Demonstration der Streckenverlauf noch unklar ist.“ Der Weg über Bremerhaven hätte bedeutet, 23 km in der falschen Gegend unterwegs zu sein, da die Trasse nicht über diese Stadt verläuft.

Noch wichtiger als die konkrete Demonstrationsstrecke ist den Organisatoren, dass der Versuch, das grundgesetzlich geschützte Versammlungsrecht einzuschränken, gescheitert ist. „Es gab zwischendurch die Nachfrage, ob die am Freitag beginnende zweitägige Fahrraddemonstration von den Veranstaltern aufgrund der Auflagen nicht reduziert oder sogar auf einen Tag beschränkt wird. Genau das darf nicht vorkommen, dass die Versammlungsbehörde indirekt das Ausmaß und den Ort einer Demonstration bestimmt.“, meint Ursula Trescher von A 20-Nie. Die Autofahrer*innen müssen sich nun darauf einstellen, dass der Tunnel zwischen 15 und 16 Uhr einmal anderen Verkehrsteilnehmenden vorbehalten ist.