Die dritte Fachkraft in Kindertagesstätten ist ein Muss!

Als „vollständiges Versagen der Landesregierung“ beschreibt Andrea Heinks, Kreisvorstandsprecherin der Grünen im Landkreis Wittmund den Entwurf eines Gesetzes zur Neugestaltung des niedersächsischen Rechts der Tageseinrichtungen für Kinder und der Kindertagespflege, kurz Kindertagesstättengesetz (KiTaG): „Die lang angekündigte und ersehnte Reform des Kita-Gesetz des Landes wurde vorgelegt und vor Ort ist die Enttäuschung groß bei Erzieher*innen, Eltern und den Kreistagsabgeordneten, zumindest den Grünen. Die Hälfte der Kita-Kinder sind laut der Bertelsmann-Studie 2020 nicht ausreichend betreut, 78 % der Kita-Gruppen waren zu groß. Nichts davon wird mit dieser Kita-Reform ernst genommen!“

Andrea Heinks
Andrea Heinks, Kreisvorstandssprecherin GRÜNE Wittmund

Im Dezember 2019 hatte sich der Kreistag mit einer Resolution an die Landesregierung gewandt, auch nachdem die Kita-Leiter*innen des Landkreises sich an Politiker*innen vor Ort und im Land gewandt hatten mit einer Überlastungsanzeige. Hintergrund: 2 Fachkräfte bei 25 Kindern in einer Regelgruppe sind an sich schon viel zu wenig, aber in den ländlichen Kitas kommt noch ein Problem dazu. In den kleinen Orten gibt es meist nicht genug Kleinstkinder unter 3 Jahren, um eine Krippengruppe mit 2 Betreuungskräften für 10 Kinder zu gründen. Deshalb kommen die Kleinsten – mit ihren Geschwistern – immer häufiger in die Regelgruppe. Die Kita-Leiter*innen erklärten damals: „Der pflegerische Aufwand durch Wickeln oder häufiges Umziehen ist stark angestiegen. Er hört mit dem dritten Geburtstag der Kinder nicht automatisch auf. Viele der dreijährigen Kinder müssen auch weiterhin gewickelt werden. Die Kleinsten „unter drei“ benötigen im Kindergartenalltag mehr Aufmerksamkeit, Hilfe, Unterstützung und Begleitung. Um den Bedürfnissen aller Kindern einer Kindergartengruppe in den verschiedenen Altersstufen gerecht zu werden, benötigen wir schon ab dem ersten Kind unter 3 Jahren personelle Unterstützung.“

Der Kreistag Wittmund unterstützte 2019 einmütig die Kita-Leiterinnen und forderte schon damals die Landesregierung auf, die Besonderheit der altersgemischten Gruppen im KiTaG zu berücksichtigen, die Notwendigkeit einer dritten Betreuungskraft in Gruppen mit Kindern unter 3 Jahren als einen ersten Schritt gesetzlich zu verankern. Die Samtgemeinde Esens hatte dies schon im Sommer 2019 gefordert.