Aurich: Brandbrief an den Landrat gegen Osterfeuer im Herbst

Sehr geehrter Herr Meinen,

Gila Altmann, Fraktionsvorsitzende B’90/GRN Aurich – Norden

angesichts dramatisch steigender Zahlen bei den Neuinfektionen im Land Niedersachsen, die sich auch im Landkreis Aurich widerspiegeln und Meldungen, dass inden Landkreisen Friesland und Ammerland die sog. ‚Brauchtumsfeuer‘ von Kommunen untersagt worden sind, frage ich erneut an, ob es unter den gegebenen Umständen verantwortbar ist, die Genehmigung eines Brenntages im Landkreis am 24. Oktober aufrechtzuerhalten. Meine Anfrage vom 08.10.2020 ist bislang leider unbeantwortet geblieben.

Coronaschutz
Coronaschutz | KlausHausmann@pixabay

Das derzeitige Infektionsgeschehen überschreitet deutlich die Zahlen im April, die seinerzeit zur Untersagung der Osterfeuer führten. Nach fernmündlicher Auskunft sieht sich die Polizei Aurich nicht in der Lage, die Einhaltung der Auflagen und Hygienevorschriften oder das Umschichtungsgebot im Vorfeld und während des Abbrennens zu kontrollieren und wird dies –wenn überhaupt –nur auf eindeutigen Hinweis aus der Bevölkerung tun. Wie der Brenntag im Landkreis Leer gezeigt hat, hatte auch die Feuerwehr dazu keine Zeit, da sie in zahlreichen Einsätzen ihrem Kerngeschäft nachkommen musste. Die Ordnungsämter werden am Wochenende ebenfalls nicht tätig werden, so dass davon auszugehen ist, dass es rund um die angemeldeten Feuerstellen unkontrollierte Verstöße gegen die Auflagen geben wird.

Tisch_Gastro | Amber_Avolona@pixabay

Herr Heinze von der Stadt Aurich wird heute in der OZ damit zitiert, dassdie Stadt „keine Genehmigungen entziehen (können), wenn sich die Corona-Lage weiter verschlechtere(…) Man werde sich aber an die Anordnungen des Landkreises halten, sollten sich diese vor dem 24. Oktober noch ändern.“Sollten sich in der Folge die Zahl der Neuinfektionen in Zeitraum von 7 Tagen erhöhen und die Grenze von 50 Personen überschreiten, sind im Landkreis starke Einschränkungen im öffentlichen Leben zu erwarten. Diese betreffen nicht nur öffentliche Einrichtungen, Einzelhandel und Gewerbe, sondern besonders den Tourismus als größten Arbeitgeber im Landkreis. Wie bereits in anderen als sog. ‚Corona-Hotspots‘ bezeichneten Städten, Landkreisen und Kommunen in Deutschland geschehen, sind drastische Umsatzeinbußen bei Gaststätten, Restaurants und Beherbergungsunternehmen zu erwarten. Viele dieser Betriebe stehen jetzt schon finanziell mit dem Rücken zur Wand und kämpfen ums Überleben.
Ist es in Ihren Augen tatsächlich verantwortbar, unter dem Deckmantel des Brauchtums eine Abfallverbrennung zu erlauben, die die Gesundheit der Bevölkerung und die Basis vieler Arbeitsplätze im Tourismus gefährdet?

Bild: Vogelnest
Vogelnest | blende12@pixabay

Darüber hinaus werden bei Nichteinhaltung der (offensichtlich nicht kontrollierten/kontrollierbaren) ’strengen Auflagen‘ besonders geschützte Tierarten wie die bereits im Winterschlaf befindlichen Igel bedroht. Minister Lies versprach im April 2020 die Osterfeuer zu einem anderen Zeitpunkt nachzuholen, Zitat: „Osterfeuer können nach der Corona-Krise abgebrannt werden, wenn es die aktuellen Beschränkungen nicht mehr gibt.“ Angesichts der aktuellen Zahlen bei den Neuinfektionen, die die damaligen bei weitem überschreiten, ist m.E. ein Verweis auf das seinerzeit von der Landesebene gegebene ‚Versprechen‘ nicht zulässig, da es sich eindeutig auf einen Zeitraum nach der Corona-Krise bezieht. Davon sind wir weiterhin weit entfernt. Mehrere Kommunen in den Landkreisen Friesland und Ammerland haben aus diesem Grunde die Osterfeuer bereits untersagt. Wäre esnicht an der Zeit ihrem Vorbild zu folgen, rechtzeitig die Notbremse zu ziehen und in Absprache mit den Städten und Kommunen im Landkreis die erteilte Genehmigung zu widerrufen? Sollte sich das Infektionsgeschehen nach der von Wissenschaftlern prognostizierten 2. Welle im Frühjahr wieder verringern, könnten dann die Osterfeuer –diesmal als wirkliche Brauchtumsfeuer –nachgeholt werden. Mit der Bitte um eine zeitnahe Antwort
Verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
Gila Altman