Die Grünen Wilhelmshaven unterstützen die Einrichtung von diskriminierungsfreien Toiletten

Für alle, die sich weder eindeutig als Frau noch als Mann fühlen, erleichtert das den Alltag. Die Entscheidung, welche Toiletten sie benutzen sollen, fällt weg. In einer Unisex-Toilette ist jeder Mensch richtig. Für alle, zu deren Erscheinungsbild die gängigen Geschlechterbilder nicht passen, kann es durch geschlechterspezifische Toiletten zu diskriminierenden und ausgrenzenden Erlebnissen kommen. Trans- und intergeschlechtliche Menschen erfahren nicht selten Beleidigungen, Raumverweise und sogar Gewaltandrohungen.

Antje Kloster, Ratsfrau und Kreissprecherin, GRÜNE Wilhelmshaven

Die Stadt Wilhelmshaven kann und sollte damit ein Zeichen gegen Diskriminierung setzen und hat außerdem einen praktischen Nutzen. Durch Umwidmung zu Unisextoiletten sind diese automatisch für eine größere Zahl von Benutzern zugänglich. „Dieses kann zum Beispiel durch eine Nutzungserweiterung, der schon heute genderneutralen Behindertensanitärräume erfolgen und wenn es die Räume zulassen könnte in diesem Zuge auch ein klappbarer Wickeltisch an der Wand montiert werden“ so Antje Kloster, Ratsfrau und Kreisvorstandssprecherin.

Ulf Berner, Kreisvorstandssprecher GRÜNE Wilhelmshaven | Foto: Imke Zwoch
Ulf Berner, Kreisvorstandssprecher GRÜNE Wilhelmshaven | Foto: Imke Zwoch

Geschlechtsneutrale Toiletten sollen eine Alternative und Ergänzung zu den Toiletten für Männer und Frauen sein, diese aber nicht ersetzen. Durch eine Nutzungserweiterung sind die Kosten auch gering, entgegen der Befürchtung eines CDU/WBV Ratsmitgliedes.

In Eisenbahnen, Reisebussen oder Flugzeugen sind Unisex-Toiletten seit jeher allgemein üblich.“stellt der Vorstandssprecher der Grünen, Ulf Berner fest. „Dort gibt es keinerlei Bedenken und wird als völlig normal empfunden„.

Georg Berner-Waindock, Ratsherr in Wilhelmshaven B’90/GRN

Laut Grundgesetz, Artikel 3 (3) darf niemand wegen seines Geschlechtes … benachteiligt oder bevorzugt werden. Die Rechtsprechung auf nationaler und europäischer Ebene besagt, dass dies auch für trans- und intergeschlechtliche Menschen gilt. Die Einrichtung von WCs für alle Geschlechter kann als positive Maßnahme nach § 5 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zum Abbau von Benachteiligungen wegen des Geschlechts angewandt werden“. gibt Ratsherr Georg Berner-Waindok zu bedenken. „Das sind allesamt genug Gründe die für Unisex-Toiletten sprechen.“

Langfristiges Ziel ist ein flächendeckendes Angebot von Toilettenanlagen in öffentlichen Räumen, das von allen Menschen barriere- und diskriminierungsfrei genutzt werden kann. Die technische Ausstattung mit Sitzbecken, Waschbecken, ggf. Urinalen und Wickeltischen und ein kostenfreier Zugang sollen eine Grundversorgung sicherstellen.