Quarantänepflicht nach Einreise rechtswidrig

Filiz Polat (MdB) fordert Kurskorrektur von Seehofer

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat in einem Urteil vom 11. Mai klargestellt, dass eine Einreise nach Deutschland nicht automatisch einen Quarantänefall begründet. Hier fehle die gesetzliche Grundlage. Dazu erklärt Filiz Polat, Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen aus Bramsche:

Filiz Polat (MdB GRÜNE)
Filiz Polat (MdB GRÜNE) regional zuständig für Westniedersachsen und die ostfriesischen Inseln

Zitat„Das Oberverwaltungsgericht stellt klar: Aus dem Ausland Einreisende können nicht pauschal als Krankheits- oder Ansteckungsverdächtige angesehen werden. Die Quarantänepflicht nach der Einreise aus dem Ausland ist daher rechtswidrig.
Die Reaktion des Bundesinnenministers, eine 14-tägige Quarantäne künftig nur noch bei Einreisen von außerhalb der Europäischen Union anzuordnen, bleibt meines Erachtens allerdings rechtswidrig. Denn das Infektionsschutzgesetz gilt für alle – unabhängig von ihrer Herkunft. Somit kann es keine Ungleichbehandlung von Einreisenden nach ihrem Herkunftsland geben. Für die Anordnung einer Quarantäne müssen konkrete Gründe vorliegen – zum Beispiel die Einreise aus einem Risikogebiet. So ist es seitens des Bundeskanzleramtes für Einreisende aus EU-Ländern geplant und so muss es auch für Einreisende aus Drittstaaten gelten.“

Polat verweist in diesem Zusammenhang auf die Sondersituation bei der Einreise von Erntehelfer*innen: „Hier stellt sich dann nämlich die Frage, was nun für die Erntehelfer*innen und Saisonarbeitskräfte gilt. Ukrainerinnen müssten demnach nach der Einreise in die 14-tägige Quarantäne, Rumänen und Bulgaren aber nicht. Hier droht ein heilloses Durcheinander in den landwirtschaftlichen Betrieben.
Das Bundesinnenministerium muss hier klare, rechtskonforme Regelungen schaffen und gleichzeitig den Infektions- und Gesundheitsschutz sicherstellen.