Bundesregierung hält an Zwangsouting durch Personenstand fest

Bürger*innen, die eine Eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sind und diese vor der Öffnung der Ehe für Paare gleichen Geschlechts haben aufheben lassen, werden fortan mit dem Personenstand „Lebenspartnerschaft aufgehoben“ geführt. Obwohl die Ehe die Rechtsnachfolge der Lebenspartnerschaft ist, kann dieser Eintrag auch auf Antrag nicht in „geschieden“ geändert werden. Somit entsteht – trotz Gleichstellung durch die Ehe für alle – ein Zwangsouting durch Personenstand.

Der Bundestagsabgeordnete Sven Lehmann hat dazu die Bundesregierung befragt. Diese plant keine Änderungen (Antwort anbei).

Sven Lehmann MdB, Sprecher für Queerpolitik der GRÜNEN im Bundestag, erklärt:

„Auch zwei Jahre nach Öffnung der Ehe für Paare gleichen Geschlechts sind Lesben und Schwule noch immer nicht in allen Bereichen gleichgestellt. Einer der Gründe für die historische Entscheidung des Gesetzgebers zur Ehe für Alle war auch, dass es kein Zwangsouting über den Personenstand geben sollte. Liebe ist Liebe und verdient den gleichen Respekt. Jede Form der Andersbehandlung von Lesben und Schwulen ist diskriminierend. Auch diejenigen, die eine Eingetragene Lebenspartnerschaft aufgelöst haben, sollten auf Antrag als ‚geschieden‘ geführt werden können.

Die Antwort aus dem SPD-geführten Bundesjustizministerium erstaunt in seiner Ignoranz. Es wird behauptet, das Eheöffnungsgesetz entfalte keine Rückwirkung für in der Vergangenheit bereits abgeschlossene Sachverhalte. Das stimmt aber nicht. Genauso, wie durch die Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe „die bestehende Ungleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerinnen und Lebenspartner mit Ehegatten (…) rückwirkend beseitigt“ (Bundestagsdrucksache 18/6665, S. 10) wurden (z.B. im Steuerrecht), sollte das bei aufgehobenen Lebenspartnerschaften im Personenstandsrecht auch möglich sein. Das Beharren des Bundesjustizministeriums auf diese diskriminierende Gesetzeslücke ist zwei Jahre nach der Öffnung der Ehe für Alle extrem befremdlich. Wir fordern die Bundesregierung auf, diese Gleichstellungslücke zügig zu beseitigen.“