Landkreis Friesland geht auf Initiative der GRÜNEN Wangerooger gegen Lagerung von Bauschutt auf Baugrundstück im Dorfgroden verwaltungsrechtlich vor

Foto: P. K.-H.

Seit Jahren beklagen Anwohner und Grüne Wangerooger bei der Gemeindeverwaltung auf Wangerooge die Lagerung von Bauschutt auf einem Baugrundstück in der Straße Dorfgroden auf Wangerooge.

Dort wird neben Baumaschinen und Gerüstmaterial auch für andere Baustellen im Ort der Bauschutt des abgerissenen Bestandsgebäudes des Grundstückes Dorfgroden und Bauschutt einer weiteren Baustellen aus der Straße Dorfgroden gelagert. Quasi als Lagerplatz inmitten eines reinen Wohngebietes.

„Auf Nachfrage bei der zuständigen Verwaltungsmitarbeiterin der allgemeinen Vertreterin des Bürgermeisters Beate Grimm in ihrer Eigenschaft zuständig für Bau- und Ordnungsamt auf der Insel erhielten wir und andere Ratsmitglieder seit Jahren immer wieder die gleiche Antwort: Dies sei alles rechtens, der Eigentümer habe einen Bauantrag gestellt, die Lagerung von Maschinen und Baumaterial auf dem Grundstück, wie auch die Lagerung von Bauschutt sei rechtens, wenn auch keine Bautätigkeit bis auf den Abriss des Bestandsgebäudes dort bislang stattfand. Auf die letzte Nachfrage wurde uns dann sogar die Verlängerung des Bauantrages bis 2021 von Frau Grimm bestätigt“, so der grünen Ratsherr Peter Kuchenbuch-Hanken.

Peter Kuchenbuch – Hanken

„Nachdem in den letzten Wochen dort dann aber sogar erneut Bauschutt von einer externen Baustelle aus dem Dorfnorden auf das Grundstück eingebracht worden ist, Anwohner haben dies sogar gefilmt, eine weitere Nachfrage bei der zuständigen Verwaltungsmitarbeiterin Frau Grimm auch dazu keine andere Aussage ergab, habe ich mich direkt an das Kreisbau- und Umweltamt gewendet, um diese Aussagen bestätigt zu bekommen.
Die Stellungnahme des stellvertretenden Leiters des Fachbereiches Umwelt beim Kreis Friesland in Abstimmung mit Herrn Atzesdorfer vom Fachbereich Planung, Bauordnung und Gebäudemanagement lautet dazu wie folgt:

Die Angaben von Frau Grimm sind korrekt: die für das Grundstück erteilte Baugenehmigung ist bis 2021 verlängert worden.

Was die Nutzung des Baugrundstückes anbelangt, so kann ein Bauherr zunächst die erforderlichen Baumaterialien und Baumaschinen/-gerüste etc. dort lagern. Wenn also nachweislich kein Baubeginn stattfindet, nehme ich diesen Hinweis nun auf, um den Bauherrn darauf hinzuweisen, dass eine Nutzung des freien Grundstückes als gewerbliche Lagerfläche für andere Baumaßnahmen nicht zulässig ist. So lange eine gültige Baugenehmigung besteht, darf der Bauherr jederzeit (im Rahmen der gemeindlichen Ortssatzung zu Bautätigkeiten) mit dem Bau beginnen und insofern hierfür benötigtes Material und Geräte auf dem Grundstück lagern.

Die Lagerung des Bauschutts hingegen ist nicht rechtmäßig. Insbesondere ist die Annahme von Bauschutt aus anderen Baumaßnahmen nicht gestattet. Hierzu werde ich entsprechend verwaltungsrechtlich tätig.

„Wir hoffen, dass hier nun endlich etwas passiert!“ So der grüne Ratsherr.

„Ferner ist nach der Wangerooger Gefahrenabwehrverordnung in der Zeit vom 1. Juni bis 15. September eines jeden Jahres an dieser Baustelle, wie an vielen anderen Baustellen im Dorf übrigens auch, ein 1,90m hoher blickdichter Bauzaun aufzustellen. Auch dies konnte seit Jahren von der Wangerooger Verwaltung hier im Dorfgroden und auf anderen Baustellen im Dorf nicht durchgesetzt werden. Die Verwaltung hat uns hier Besserung gelobt, schauen wir mal was die Zukunft bringt… Ich ärgere mich, dass ich den Schritt, mich in dieser Sache an die Kreisverwaltung zu wenden, nicht schon früher gemacht habe…!“ so Peter Kuchenbuch – Hanken.